Jeder Eigentümer in Deutschland ist verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER oder schriftlich abzugeben.
Unter nachfolgenden Link finden Sie eine Anleitung als Hilfestellung beim Ausfüllen Ihrer Feststellungserklärung:
https://www.finanzamt.sachsen.de/ausfuellanleitung-elster-13181.html
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung
Zudem unterstützt Sie Ihr zuständiges Finanzamt gern bei Ihren Fragen:
Hotline 03501-551-9500
Beratungsgespräche Finanzamt Pirna (Vor-Ort-Sprechstunde zur Grundsteuer) während der allgemeinen Öffnungszeiten: