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Grundsteuerreform - Grundsteuerwerterklärung Ausfüllanleitung ELSTER

Jeder Eigentümer in Deutschland ist verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) bis zum 31. Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER oder schriftlich abzugeben.

Unter nachfolgenden Link finden Sie eine Anleitung als Hilfestellung beim Ausfüllen Ihrer Feststellungserklärung:

https://www.finanzamt.sachsen.de/ausfuellanleitung-elster-13181.html

Einfamilienhaus

Eigentumswohnung

Zudem unterstützt Sie Ihr zuständiges Finanzamt gern bei Ihren Fragen:

Hotline 03501-551-9500

Beratungsgespräche Finanzamt Pirna (Vor-Ort-Sprechstunde zur Grundsteuer) während der allgemeinen Öffnungszeiten:

https://www.finanzamt.sachsen.de/Pirna.html

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