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Stolpen Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge

Bauleitplanungen der Stadt Stolpen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 mit Beschluss Nr. 11/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ bestätigt sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) jeweils in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024.

Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de zur Einsichtnahme in der Zeit vom

15.04.2024 bis 16.05.2024

veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht und Erörterung innerhalb des genannten Zeitraumes im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                      von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                                  von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

−     Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil D) Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 – mit der Bestandsbeschreibung Bewertung der Umweltauswirkungen und Bilanzierung des Eingriffs
−     Baugrunduntersuchung zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, IFG-Projekt-Nr.: I-117-08-23; IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 19.09.2023 (Anlage 1 des Umweltberichtes, Teil D)
Die Baugrunduntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: stadt@stolpen.de oder per Fax an: 035973 280-25.

Sie können auch bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Stolpen, 27.03.2024

Hirdina
Bürgermeister                                                                     


Bekanntmachung
Teil A - Planzeichnung
Teil B - Textliche Festsetzungen
Teil C - Begründung
Teil D - Umweltbericht + Anlage

 


2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2024 mit Beschluss Nr. 12/2024, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Einleitung der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen sowie den Entwurf im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Am 26. 03.2024 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen mit Beschluss Nr. 11/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in der Fassung vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 beschlossen und bestimmt, dass die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen und der parallel durchgeführten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen sollen für die Entwicklung des Gebietes an der Bischofswerdaer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
In den Änderungsbereich einbezogen werden die Flurstücke Nr. 480/2, 481/2, 483/4, 483/5, 483/7 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 481/1 und 483/6 der Gemarkung Stolpen.
Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit folgender Nutzungen im Plangebiet: Gewerbliche Baufläche, Sondergebietsfläche Rettungswache sowie Grünflächen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen in der Fassung vom 08.03.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie dem Umweltbericht des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ in Stolpen in der Zeit vom

15.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024

auf der Internetseite der Stadt Stolpen www.stolpen.de und auch auf der Internetseite des Landesportales des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Stolpen zu jedermanns Einsicht und Erörterung innerhalb des genannten Zeitraumes im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1 während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich                                        von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                                    von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

−  Umweltbericht zum Bebauungsplan (Teil D) Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 06.11.2023, geändert am 08.03.2024 – mit der Bestandsbeschreibung Bewertung der Umweltauswirkungen und Bilanzierung des Eingriffs
−  Baugrunduntersuchung zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit, IFG-Projekt-Nr.: I-117-08-23; IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 19.09.2023 (Anlage 1 des Umweltberichtes, Teil D)
Die Baugrunduntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet Rettungswache“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: stadt@stolpen.de oder per Fax an: 035973 280-25.
Sie können auch bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Stolpen, 27.03.2024

Hirdina
Bürgermeister                                                               

Bekanntmachung
Planzeichnung
Begründung 

 

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