Allgemeinverfügung - Verbot von Feuerwerken

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat ab 28.07.2022 bis auf Weiteres eine Allgemeinverfügung erlassen, welche das Abbrennen aller Feuerwerke der Kategorien F2, F3 und F4 verbietet.

Allgemeinverfügung


Quelle: www.stolpen.de

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