Öffentliche Auslegung - Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2021

Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Stolpen in der Zeit

         von Freitag, dem 19. Februar 2021 bis Dienstag, den 1. März 2021

in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Zimmer 24, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen (bis 10. März 2021) die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Steglich
Bürgermeister

Hinweis
Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation wird die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme empfohlen.
Da die Rathaustür verschlossen ist, bitten wir zu klingeln.


Quelle: www.stolpen.de

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