Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Stolpen in der Zeit
von Freitag, dem 19. Februar 2021 bis Dienstag, den 1. März 2021
in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Zimmer 24, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen (bis 10. März 2021) die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.
Steglich
Bürgermeister
Hinweis
Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation wird die Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme empfohlen.
Da die Rathaustür verschlossen ist, bitten wir zu klingeln.
Quelle: www.stolpen.de