Winterdienst im Stadtgebiet

Zur ordnungsgemäßgen und reibungslosen Durchführung des Winterdienstes ist es im gesamten Stadtgebiet zwingend erforderlich, alle öffentlichen Straßen und Zufahrten stets für den Winterdienst frei zu halten.

Verstöße werden ordnungswidrig geahndet.

Wir bitten künftig um Beachtung!

 


Quelle: www.stolpen.de

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