Stolpen von A - Z | Veranstaltungen | Sitemap | Kontakt | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit
Stolpen Sächsische Schweiz, Elbsandsteingebirge

Landratsamt unterstützt Unternehmen und Arbeitsgeber mit kostenlosen Schnelltests - Landratsamt richtet vier Testzentren ein

Aufgrund der bevorstehenden Öffnung von Friseuren, Fußpflegen und Fahrschulen für KfZ ab dem 1. März 2021 und der bestehenden Testpflicht in weiteren Betrieben unterstützt das Landratsamt die Unternehmen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten.
Dafür bietet die Kreisverwaltung ab dem 27. Februar 2021 an vier Standorten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Möglichkeit der Durchführung von kostenlosen Schnelltests vorrangig für Unternehmer und Arbeitnehmer, welche beruflich einer Testpflicht auf das Coronavirus unterliegen, an.

An diesen vier Standorten werden die kostenlosen Schnelltests durchgeführt:

Dippoldiswalde Sportpark
Nikolai-Ostrowski-Str. 2, 01744 Dippoldiswalde
Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:30 bis 14 Uhr

Bannewitz Bürgerhaus
Bürgerhaus Bannewitz, August-Bebel-Straße 1, 01728 Bannewitz
Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:30 bis 14 Uhr

Neustadt Sportforum
Maxim-Gorki-Straße 10, 01844 Neustadt
Montag bis Sonntag in der Zeit von 8:30 bis 14 Uhr

Heidenau Testzentrum Johanniter
Zschierener Straße 5, 01809 Heidenau
Montag bis Samstag: 07:00 - 19:00 (außer am 01.03. nur von 14 bis 19 Uhr)
Sonntag:                     15:00 - 22:00

Die Standorte Dippoldiswalde, Bannewitz und Neustadt werden vorerst bis zum 12.03.2021 mit der Möglichkeit der Verlängerung eingerichtet.

Was ist zu beachten:

  • das Angebot geht vorrangig an Unternehmer und Arbeitnehmer, welche beruflich einer Testpflicht auf das Coronavirus unterliegen (wie medizinische Berufe, Friseur, Fußpflege, Fahrschulen für KfZ, Musikschulen/Musikpädagogen)
  • es entstehen keine Kosten
  • es erfolgt keine Terminvergabe, ggf. ist mit Wartezeiten zu rechnen
  • der Schnelltest wird mittels Rachenabstrich durchgeführt
  • das Ergebnis liegt innerhalb von 15 bis 20 Minuten vor
  • eine Information über das Testergebnis wird schriftlich ausgehändigt
  • der Personalausweis ist mitzuführen, weitere Unterlagen sind nicht erforderlich
  • im Falle eines positiven Testergebnis besteht die Pflicht zur unmittelbaren Quarantäne und zur Meldung gegenüber dem Gesundheitsamt (siehe Allgemeinverfügung des Landkreises über die Absonderung

Inhalt drucken

Burgstadt Stolpen - Sächsische Schweiz
powered by webEdition CMS