Zur ordnungsgemäßgen und reibungslosen Durchführung des Winterdienstes ist es im gesamten Stadtgebiet zwingend erforderlich, alle öffentlichen Straßen und Zufahrten stets für den Winterdienst frei zu halten.
Verstöße werden ordnungswidrig geahndet.
Wir bitten künftig um Beachtung!
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Kinder weckt die Mäuse - 23.03.2024 - Anwohnerinformation Stadtzentrum Stolpen
Bauarbeiten im Bereich Bahnübergang Bahnhofstraße/Alte Napoleonstraße
Aufruf 48 h-Aktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
2. öffentliche Stadtratssitzung am 27.02.2024